Aktive Bürgerbeteiligung am Workshop in Saarlouis

Aktive Bürgerbeteiligung am Workshop in Saarlouis © Marcel Scherf

Erfolgreiche Bürgerbeteiligung zum Radverkehrskonzept in Saarlouis

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) Saarlouis lobt die Stadt Saarlouis und das Planungsbüro für die sehr gute Umsetzung

Die Kreisstadt Saarlouis erstellt aktuell für die gesamte Stadt ein Radverkehrskonzept. Ziel des Konzeptes ist es, eine planerische Grundlage für eine moderne Radinfrastruktur (u.a. Radverkehrsanlagen, Abstellanlagen, weitere Serviceangebote) in Saarlouis zu erstellen. Mit der Bearbeitung des Konzeptes wurde das Ingenieurbüro PGV-Alrutz aus Hannover beauftragt.

Über 60 Teilnehmer haben online sehr aktiv an der Bürgerbeteiligung teilgenommen. Bürger ohne Internetanbindung konnten im Theater am Ring ihre Beiträge einbringen. Nachdem das Planungsbüro eine thematische Einführung gab, wurden erste Eindrücke zum Radverkehr vorstellt. Positive Beispiele in Saarlouis waren der gemeinsame Geh- und Radweg an der Hülzweilerstraße (L343) oder erste Einbahnstraßen, die für Radfahrer freigegeben wurden. Der ADFC begrüßt die Freigabe der Einbahnstraßen, die den Autofahrern allerdings nicht immer bewusst ist. Hier wurde angeregt, mit mehr Öffentlichkeitsarbeit auf die neuen Regelungen aufmerksam zu machen. Negativ listet das Planungsbüro die Situation auf der Wallerfanger Straße, der Lisdorfer Straße, der Brückenstraße sowie auf dem Choisyring auf.

Im ersten Teil des Workshops konnten die Teilnehmer virtuelle Kärtchen zu den Themen Infrastruktur, Fahrradabstellanlagen, Öffentlichkeitsarbeit und weiteren Wünschen anbringen. Die virtuellen Kärtchen waren schnell mit sehr vielen Anregungen gefüllt. Bemängelt wurden u.a. Schutzstreifen, die einfach enden, sowie fehlende Abstellanlagen an Schulen. Ferner wünschen sich die Bürger eine Fahrrad-Polizeistaffel und eine Lastenradausleihmöglichkeit.

Im zweiten Workshopteil markierten die Bürger über 200 Stellen in der virtuellen Karte von Saarlouis, bei denen sie sich Verbesserungen wünschen. So wurde angeregt, den Bereich im „Inneren Ring“ als Fahrradzone auszugestalten und Zufahrtsstraßen aus den Stadtteilen als Fahrradstraßen auszuweisen. Insgesamt könnte durch Einbahnstraßenregelungen auch mehr Platz für den Fuß- und Radverkehr entstehen.

Der ADFC Saarlouis lobt die Veranstaltung und freut sich auf die Finalisierung des Konzeptes im nächsten Jahr. Des Weiteren freut er sich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit dem Radelkollektiv Saarlouis, der Stadt Saarlouis, dem Planungsbüro und allen weiteren Beteiligten.

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https://saarland.adfc.de/artikel/erfolgreiche-buergerbeteiligung-zum-radverkehrskonzept-in-saarlouis

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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